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Was ändert sich durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Grafische Darstellung der Barrierefreiheit

Seit dem 28. Juni 2025 müssen Webseiten, Onlineshops und sonstige digitale Angebote barrierefrei sein. Die Grundlage für die digitale Barrierefreiheit bildet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Doch was genau bedeutet Barrierefreiheit und wer ist von den Regularien betroffen? All das möchten wir in diesem Beitrag klären.

Wie ist die Rechtsgrundlage?

Das BFSG basiert auf dem European Accessibility Act, der 2019 auf EU-Ebene beschlossen wurde. Dieser verpflichtet die Mitgliedsstaaten, bis Mitte 2022 sicherzustellen, dass Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich sind. Deutschland setzte diese Vorgaben 2021 in nationales Recht um und verabschiedete im Juli das BFSG. Ergänzend dazu wurde am 15. Juni 2022 eine Verordnung erlassen, die konkrete Anforderungen für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen regelt, die ab Mitte 2025 neu auf den Markt kommen. Für Selbstbedienungsterminals gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis 2040. Seit dem 28. Juni müssen nun alle betroffenen Anbieter die Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit umsetzen.

Das Gesetz betrifft das Angebot von Produkten und Dienstleistungen – etwa Online-Shops, E-Books, Software oder Fahrkartenautomaten – und richtet sich an Hersteller, Händler und Dienstleister. Eine ergänzende Verordnung (BFSGV) legt die genauen Anforderungen fest. Die Vorgaben betreffen nur an Unternehmung, die sich an einen Endverbraucher richten. Vom BFSG ausgeschlossen sind damit alle Unternehmen, die ausschließlich im Geschäftskundenbereich tätig sind. Einheitliche Standards sollen Barrieren abbauen, den EU-Binnenmarkt stärken und barrierefreie Angebote besser verfügbar machen.

Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Webseiten?

Seit Ende Juni müssen viele Webseiten barrierefrei gestaltet sein. Ziel ist es, Menschen mit Einschränkungen die uneingeschränkte Nutzung digitaler Angebote zu ermöglichen. Denn noch immer stoßen viele Nutzer mit Behinderungen auf Hindernisse im Netz – etwa durch schlecht lesbare Texte, fehlende Untertitel oder nicht beschriftete Bedienelemente.

 Zu den Anforderungen zählen u. a.:

  • Schriftarten ohne Serifen (wie z. B.: Arial & Calibri)
  • Untertitel für Audioinhalte, Videos & Bilder
  • Keine grellen Farben
  • Ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund
  • Barrierefrei Captchas
  • Bedienbarkeit der Website über die Tastatur

Zusätzlich zur barrierefreien Gestaltung aller Website-Elemente ist auch eine sogenannte Erklärung zur Barrierefreiheit verpflichtend – wie in Anlage 3 Nummer 1 des BFSG vorgeschrieben.

Für wen ist es nicht gültig?

Von den Vorgaben des Gesetzes sind bestimmte Wirtschaftsakteure ausgenommen. Dazu zählen Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro – sofern sie ausschließlich Dienstleistungen erbringen.

Unternehmen, die Produkte vertreiben, sind hingegen unabhängig von ihrer Größe verpflichtet, die Anforderungen des BFSG vollständig umzusetzen.

Was geschieht im Fall von Missachtung?

Unternehmen, die die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) nicht einhalten, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Je nach Schwere des Verstoßes können Abmahnungen, Vertriebsverbote oder Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.

Die Einhaltung des Gesetzes überwachen die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer, unterstützt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die als Schnittstelle zur EU fungiert.

Fühlen sich Verbraucher in ihrem Recht auf Barrierefreiheit verletzt, können sie sich an die zuständige Landesbehörde wenden. Wird dort kein Handlungsbedarf gesehen, bleibt der Weg über eine Verwaltungsklage oder die Vertretung durch einen Verband offen.

Mit mmedien digital barrierefrei werden…

Wir unterstützen Sie bei den notwendigen Anpassungen Ihrer Website oder Ihres Online-Shops – damit Sie die gesetzlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sicher erfüllen und gleichzeitig die Nutzerfreundlichkeit für alle Menschen verbessern.

Außerdem bieten wir Ihnen einen professionellen Barrierefreiheits-Scan, mit dem wir genau analysieren, an welchen Stellen Ihre Website noch Optimierungsbedarf hat – etwa bei Farbkontrasten, Navigation, Alternativtexten oder der Bedienbarkeit per Tastatur.

Gemeinsam machen wir Ihre Webseite fit für die Zukunft – rechtssicher, inklusiv und benutzerfreundlich.

Kontaktieren Sie uns gerne für Rückfragen oder ein unverbindliches Angebot!

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